Jugendschutzkonzept

Inhalt

 

1 Leitbild

2 Allgemeine Präventionsmaßnahmen

2.1 Verhaltenskodex

2.2 Schutzbeauftragte

2.3 Erweitertes Führungszeugnis

2.4 Veröffentlichung von Bildern und Fotos

2.5 Angebote in der Club-Gastronomie

2.6 Veröffentlichung des Jugendschutzkonzepts

3 Spezielle Präventionsmaßnahmen

3.1 Vorstand

3.2 Schutzbeauftragte

3.3 Mitarbeiter allg. (haupt- neben-, ehrenamtlich)

3.4 Trainer / Trainerassistenten / Betreuer (haupt-, neben-, ehrenamtlich)

3.5 Eltern / Mitglieder

3.6 Kinder / Jugendliche

4 Interventionsplan

4.1 Interventionsschritte bei Verdachtsfällen sexueller Belästigung oder Gewalt

4.2 Vorgehen bei sexualisierten Grenzverletzungen

4.3 Hinweise zur Gesprächsführung und Dokumentation

4.4 Externe Beratungsstellen und Literatur

 

 

 

Beschlossen am 28.03.2023

durch den Vorstand des Yacht-Club Langenargen e.V.

 

Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Landratsamt Bodenseekreis am 02.05.2023

 

1 Leitbild

Jugendarbeit hat im Yacht-Club Langenargen (YCL) einen hohen Stellenwert. Unser Ziel ist, Kindern und Jugendlichen die Welt des Segelns nahezubringen, sie sportlich zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem sie positive Gemeinschaftserlebnisse erfahren und sich in ihrer individuellen Persönlichkeit zu selbstbewussten und sozial kompetenten Menschen entwickeln können. Dies betrifft das unmittelbare Trainingsumfeld wie auch den geselligen Austausch im Club insgesamt. Die Vereinskultur des YCL ist deshalb, für alle Mitglieder gültig, auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander ausgerichtet. Ebenso ist die Rück-sichtnahme auf Umwelt und Natur eine Selbstverständlichkeit.

Der Yacht-Club Langenargen und seine Mitglieder verurteilen jegliche Form von Gewalt, ins-besondere gegen Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Jeder ist angehalten, mögliche Anzeichen eines Übergriffs ernst zu nehmen und zu thematisieren, um der Kindeswohlgefährdung in unserem Verein keine Chance zu geben.

Das Jugendschutzkonzept des YCL dient als Richtschnur für den Umgang mit den anver-trauten Kindern und Jugendlichen im Alltag und gibt Handlungssicherheit im Falle irritierender Vorkommnisse.

Insbesondere Trainer und andere Akteure im unmittelbaren Umfeld der Kinder sind ange-halten, ihr eigenes Handeln in dieser Hinsicht regelmäßig zu überprüfen und auch auf einen adäquaten Umgang der Kinder untereinander zu achten. Die sportliche Zielsetzung ist stets auf das persönliche Empfinden der einzelnen Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen abzustimmen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, Dinge zu benennen, die ihnen nicht gefallen – gegenüber Gleichaltrigen wie auch Erwachsenen. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche, ihre Meinung und ihr Befinden zum Ausdruck zu bringen und umgekehrt den Äußerungen anderer Personen Aufmerksamkeit zu schenken. Nein heißt nein! Ein Ja muss eindeutig sein!

Wir sehen uns in der Pflicht, die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen zu schüt-zen, ihnen altersgerechte Angebote im Vereinsleben zu machen sowie die gesetzlichen Be-stimmungen des Jugendschutzes einzuhalten.

 

2 Allgemeine Präventionsmaßnahmen

2.1 Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex des Yacht-Club Langenargen basiert auf dem Ehrenkodex des DOSB von 2015 und gilt für alle Mitglieder des YCL uneingeschränkt. Wir verpflichten uns einzu-greifen, wenn gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird.

 

2.2 Schutzbeauftragte

Als vereinsinterne Ansprechpartner und erste Anlaufstelle für Vorkommnisse, die nicht direkt in der Trainingsgruppe geklärt werden können, werden zwei Schutzbeauftragte benannt. Sie können von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Trainern, Betreuern und Beobachtern in allen Fällen von Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen, insbesondere auch bei Vorkomm-nissen sexualisierter Art, kontaktiert werden. Alle Informationen aus dem Gespräch werden in engem Rahmen vertraulich behandelt und weitere Schritte mit den Betroffenen abgesprochen.

Die Schutzbeauftragten bilden sich in Vorträgen oder mit Hilfe von Informationsmaterial der Sportverbände bzw. Beratungsstellen fort, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.

Als Jugendschutzbeauftragte des YCL wurden am 22.11.2022 folgende Personen benannt (angegebene Mail-Kontakte bitte nur in diesem Zusammenhang nutzen!):

 

  • Barbara Winkelhausen

Mail: jugendschutz-1@ycla.de, Tel. 0151-52521272

Persönlich ansprechbar i.d.R. freitags 15:00 - 19:00 Uhr im Hafen

 

  • Wolfgang Striegel

Mail: jugendschutz-2@ycla.de, Tel. 0152-37852963

 

2.3 Erweitertes Führungszeugnis

Alle Funktionsträger wie Trainer, Trainerassistenten, Betreuer, Vorstände und Mitarbeitende, die im YCL in der Jugendarbeit regelmäßig tätig sind oder Berührungspunkte haben, müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit und danach alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen (bei Ehrenamtlichen kostenfrei - Vordruck). Dieses Führungszeugnis darf höchstens drei Monate alt sein. Ein Eintrag nach §72a SGB VIII schließt eine Tätigkeit aus!

Das Führungszeugnis ist im YCL Büro bei Ulrike Sedlmeier oder Barbara Winkelhausen zur Einsicht vorzulegen und wird streng vertraulich behandelt. Sofern Bedenken bestehen, ist auf Anfrage eine Einsichtnahme durch das Landratsamt möglich.

 

2.4 Veröffentlichung von Bildern und Fotos

Um das Vereinsleben zu dokumentieren, allen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, daran teilzuhaben, und Berichte zu illustrieren, werden viele Ereignisse in Form von Fotos oder Videos festgehalten. Angesichts der Problematik digitaler Medien besteht hierbei eine beson-dere Verantwortung.

Bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos, vereinsintern und vereinsübergreifend, wird insbesondere bei Kindern und Jugendlichen immer darauf geachtet, dass keine Bilder aus-gewählt werden, die den Abgebildeten vorhersehbar unangenehm sein können oder Anlass für sexualisierte Betrachtungsweisen sein können. Bei vermeintlich lustigen Aufnahmen ist immer das Einverständnis der Abgebildeten einzuholen. Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Veröffentlichung von personenbezogenen Bildern ablehnt, ist dies zu respektieren.

 

2.5 Angebote in der Club-Gastronomie

Die Bestimmungen des Jugendschutzes hinsichtlich der Ausgabe von Alkohol an Jugendliche sind von allen Mitgliedern und Unterstützern, die im Ausschank tätig sind, strikt einzuhalten (nach JuSchG § 9):

  • Alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, ebenso Mix-getränke wie Cola-Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen sind für alle Personen unter 18 Jahren ohne Ausnahme verboten.

  • Bier / Radler, Wein / Weinschorle, weinähnliche Getränke oder Schaumweine, ebenso Mischungen davon mit nichtalkoholischen Getränken, dürfen erst an Jugendliche über 16 Jahren abgegeben werden. Das gleiche gilt für den Konsum dieser Getränke.

  • Wenn Jugendliche von einem Elternteil oder einer anderen personensorgeberechtigten Person begleitet werden, die dieses erlaubt, dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumweine bereits von Jugendlichen über 14 Jahren konsumiert werden (dies gilt nicht bei einer Begleitung durch erziehungsbeauftragte Personen!).

Beim Getränkeangebot ist sowohl im Clubhaus wie auch bei der Zeltbewirtung darauf zu achten, dass immer eine Auswahl attraktiver alkoholfreier Getränke zu einem günstigen Preis angeboten wird.

 

2.6 Veröffentlichung des Jugendschutzkonzepts

Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Mitglieder leichten Zugang haben, werden das Jugendschutzkonzept und der dazugehörige Verhaltens-kodex auf der Homepage des YCL veröffentlicht.

 

3 Spezielle Präventionsmaßnahmen

 

3.1 Vorstand

  • YCL Verhaltenskodex von allen zu unterzeichnen

  • Erweitertes Führungszeugnis von allen als klares Statement

 

3.3 Schutzbeauftragte

  • Angestrebt: 1 männlich + 1 weiblich (kein Jugendleiter oder Trainer)

  • YCL Verhaltenskodex unterzeichnen

  • Erweitertes Führungszeugnis

  • Externe Fortbildung

 

3.3 Mitarbeiter allgemein (haupt-, neben-, ehrenamtlich)

  • Bei Neueinstellung: Thematisierung im Gespräch

  • Hinweis auf Jugendschutzkonzept und Verhaltenskodex im Vertrag

  • YCL Verhaltenskodex unterzeichnen

  • Erweitertes Führungszeugnis

 

3.4 Trainer / Trainerassistenten / Betreuer (haupt-, neben-, ehrenamtlich)

  • YCL Verhaltenskodex unterzeichnen

  • Erweitertes Führungszeugnis

  • Ggf. Hinweis auf Jugendschutzkonzept und Verhaltenskodex im Vertrag

  • Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen, z.B. in Trainertreffen oder in Form von Infomaterial

  • Bei Trainern, Trainerassistenten und Betreuern, die nur für einzelne Maßnahmen von außen kommen oder noch nicht zum festen Stamm gehören: Selbsterklärung (eigener Vordruck)

 

3.5 Eltern / Mitglieder

  • Hinweis auf Jugendschutzkonzept und Verhaltenskodex bei Neueintritt

  • Regelmäßiger Hinweis auf Mitgliedervollversammlung und Elternabend

  • Veröffentlichung auf der Homepage mit Kontakt der Schutzbeauftragten

 

3.6 Kinder / Jugendliche

  • Einbeziehung des Jugendrats in die Thematik

  • Info und Austausch auf Jugendhauptversammlung

  • Jugendschutz im YCL - Hinweise speziell für Kinder und Jugendliche

  • Gemeinsame Verhaltensregeln für Kinder (auch untereinander), Trainer und Betreuer erarbeiten und bedarfsweise thematisieren (Verhaltenskodex der Jugend)

4 Interventionsplan

Es gibt viele Formen von Gewalt und Gewaltempfinden. Jedes, auch vermeintlich kleine Anlie-gen muss ernst genommen werden. Hinweisgeber können betroffene bzw. mitbetroffene Personen sein, Vertrauens- oder Ansprechpersonen oder auch Zeugen, die Vorfälle beob-achtet haben. Der Interventionsplan beschreibt speziell das Vorgehen bei sexualisierten Übergriffen, kann jedoch auch Anhaltspunkte für andere Fälle geben. Die Schutzbeauftragen sind unabhängig von der Art der Belästigung ansprechbar.

 

4.1 Interventionsschritte bei Verdachtsfällen sexueller Belästigung oder Gewalt

Verdachtsäußerungen sind immer ernst zu nehmen und müssen gewissenhaft geprüft werden. Bagatellisierung ist ebenso unangemessen wie Vorverurteilung!

  1. Wer einen Vorfall beobachtet oder von ihm erfährt, soll möglichst schnell einen der Schutzbeauftragten hinzuziehen. Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher anvertraut, ist unmittelbar nach dem Gespräch einer der Schutzbeauftragten zu informieren.

  2. Im Gespräch soll vor allem zugehört werden, Beeinflussungen sind unbedingt zu ver-meiden.

  3. Die Mitteilungen werden möglichst zeitnah, sachlich und wortgetreu dokumentiert (s. Kap. 4.3). Keine Interpretationen!

  4. Jeder Verdacht ist zum Schutz der Beteiligten mit größter Diskretion zu behandeln, die Mitteilungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  5. Der Schutzbeauftragte informiert den Vorstandsvorsitzenden und die Jugendleitung von dem Verdachtsfall (soweit diese nicht selbst betroffen sind).

  6. Unter Berücksichtigung des Wunsches des betroffenen Kindes oder Jugendlichen wird Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufgenommen und das weitere Vorgehen mit ihr abgestimmt.

  7. Alle Schritte sind mit dem oder den Betroffenen abzusprechen, unumgängliche Maßnahmen (Information des Vorstandsvorsitzenden, Einbeziehung einer Fachbera-tungsstelle) müssen dargelegt werden. Größtmögliche Diskretion wird zugesichert.

  8. Mutmaßliche Täter dürfen nicht informiert werden! Ebenso wenig darf ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Tätern initiiert werden!

  9. Die Information von öffentlichen Stellen wie Polizei oder Jugendamt ist im Stadium der Ersteinschätzung problematisch und soll unterbleiben!

  10. Falls sich ein Verdacht nicht bestätigt, erfolgt eine umfassende Rehabilitation des Beschuldigten, insbesondere wenn sich bereits Gerüchte verbreitet haben.

 

4.2 Vorgehen bei sexualisierten Grenzverletzungen

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen kann es durch beabsichtigte oder unbeabsichtigte Handlungen mit sexueller Komponente zu Grenzüberschreitungen kommen, die individuell teilweise unterschiedlich wahrgenommen werden (z.B. Umarmungen, versehentliches Berüh-ren an intimen Stellen, unbedachte Wortwahl).

In solchen Fällen kann eine vereinsinterne Klärung ausreichend sein. Die verursachende Person wird durch die Vorstandsleitung auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, es werden geeig-nete Verhaltensregeln besprochen und die Einhaltung dieser Regeln eingefordert und über-prüft.

Bei Unsicherheiten oder im Wiederholungsfall wird auch hier unmittelbar eine externe Fachberatungsstelle hinzugezogen.

 

4.3 Hinweise zu Gesprächsführung und Dokumentation

Um eine eventuell erforderliche strafrechtliche Verfolgung nicht zu gefährden, ist beim Ge-spräch mit Betroffenen unbedingt auf inhaltliche Sachlichkeit zu achten. Eigene Vorstellungen oder Interpretationen dürfen das Gespräch nicht beeinflussen!

Hinweise zum Gespräch:

  • Ruhig bleiben, nichts überstürzen, Zeit nehmen.

  • Aufmerksam zuhören, die Mitteilung ernstnehmen.

  • Eigene Haltung vertrauensvoll zugewandt, aber neutral, emotionale Reaktionen möglichst unterdrücken.

  • Keine detaillierten Fragen zum Ablauf des Tatgeschehens stellen, insbesondere keine, die vermutete Inhalte zum Ausdruck bringen.

  • Möglich sind offene Fragen über den Ablauf der Handlungen (z.B. Und was ist dann passiert? Was hat xy dann gemacht?), keine Ja/Nein Fragen stellen.

  • Akzeptieren, wenn der Betroffene nicht weitersprechen will, nicht drängen.

  • Nichts versprechen, was man nicht halten kann.

  • Den Mut des Betroffenen oder Mitteilenden loben, dass er sich anvertraut und Hilfe geholt hat.

Formale Inhalte der Dokumentation:

  • Name des Verfassers, Ort und Datum der Niederschrift, nummerierte Seiten

  • Ort- und Zeitangabe, Länge des dokumentierten Gesprächs

  • Umfeld und Situation des Gesprächs, beteiligte Personen

  • Gesprächsanlass (wer ist auf wen zugekommen)

  • Kugelschreiber o.ä. verwenden, keinen Bleistift

Weitere Aspekte der Dokumentation:

  • Auf Leserlichkeit, Verständlichkeit und Eindeutigkeit achten.

  • Strikte Trennung zwischen der vom Kind / Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Vorfalls und der eigenen Bewertung und Interpretation.

  • Möglichst genauen Wortlaut des Betroffenen wiedergeben.

  • Erzählung in der wiedergegebenen Reihenfolge aufschreiben, nicht nachträglich ordnen.

 

4.4 Externe Beratungsstellen und Literatur

  • Vor Ort: Morgenrot, Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt

Katharinenstraße 16 - 88045 Friedrichshafen; Tel. 07541-3776400

info@beratungsstelle-morgenrot.de; www.beratungsstelle-morgenrot.de

 

  • Viele Infos, ausführliche Antworten auf viele Fragen, anonyme Kontaktangebote

(Hilfe-Telefon – Angebote vor Ort finden – sichere Mailberatung):

www.hilfe-portal-missbrauch.de, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kin-desmissbrauchs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

  • Sehr informativ: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.), 2020: „Safe Sport“, Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport (als gedruckte Broschüre + online)

 

Verhaltenskodex des Yachtclub Langenargen e.V.

In Anlehnung an den Ehrenkodex des DOSB 2015

Wir legen größten Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang unserer Mitglieder unter-einander, zu ihrer Mitwelt und der sie umgebenden Natur. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene brauchen in ihrer Selbstfindung und Entwicklung unser Vorbild und unsere besondere Unterstützung.

• Es ist uns ein hohes Anliegen, die Persönlichkeit jedes Vereinsmitglieds und besonders die jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen müssen stets respektiert werden.

• Wir achten die Würde jedes Menschen und versprechen, jede Person, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung und sexuellen Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln. Diskriminie-rung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut wirken wir entschieden entgegen.

• Wir legen Wert darauf, dass die Regeln unseres Segelsportes und der Seemannschaft eingehalten werden. Insbesondere lehnen wir jegliche Art von Leistungsmanipulation wie Doping und Medika-mentenmissbrauch ab.

• Wir sehen uns als Vorbild für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und möchten Ihnen stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und sie dazu anhalten, nach den Gesetzen des Fair Play zu handeln.

• Sozial angemessenes, respektvolles Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren ist uns sehr wichtig. Daher gilt es, unsere Jugend bei ihrer Selbstverwirklichung innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Mitwelt anzu-leiten.

• Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und werden keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.

• Unsere sportlichen und außersportlichen Angebote werden stets an dem Entwicklungsstand der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet und dabei kinder- und jugendgerechte Methoden eingesetzt.

• Wir bieten den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außer-sportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsrechte und werden stets versu-chen, geeignete Rahmenbedingungen für unsere Angebote zu schaffen.

• Wir verpflichten uns einzugreifen, wenn in unserem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex versto-ßen wird. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.